§§ 35a und 35b GewO
Gewerbeordnung
Titel II: Stehendes Gewerbe
II.: Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung
B.: Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen
§§ 35a und 35b
GewO
(weggefallen)
§ 35 GewO
§ 36 GewO